Gewässer anmelden

Hinweis: Bereits im Vorjahr registrierte Gewässer müssen nicht erneut registriert werden. Eine Gewässerregistrierung behält überjährig ihre Gültigkeit. Ein Widerruf von Gewässerregistrierungen ist durch vertretungsberechtigte Personen des Vereins bzw. der Fischereigenossenschaft nach § 26 BGB oder Inhaberinnen und Inhaber des Fischereirechts bzw. Fischereiberechtigte formlos via Mail an info@nrw-angelt.de oder per [Abmeldeformular] möglich.

Bitte geben Sie Ihre Daten korrekt ein und überprüfen Sie diese vor dem Abschicken. Das erleichtert uns jede Menge Arbeit.
Pflichtfelder sind mit einem * gekennzeichnet. Bitte geben Sie bei der Anschrift immer Ihre Vereinsanschrift an.

Sofern mehr als ein Gewässer angemeldet werden soll, ist jedes Gewässer einzeln zu registrieren. Damit wird die Standortmarkierung aller teilnehmenden Gewässer auf der digitalen NRW-Landkarte sichergestellt. 

Vielen Dank.

Gewässer anmelden

Bitte geben Sie Ihre Daten korrekt ein und überprüfen Sie diese vor dem Abschicken. Pflichtfelder sind mit einem * gekennzeichnet.