Regelungen

Folgende Regelungen gelten vorbehaltlich der Zustimmung durch den entsprechenden Fischereirechtsinhaber, Fischereiberechtigten oder Fischereipächter.

  • Die Registrierung aller teilnehmenden Gewässer muss im Falle der Zustimmung durch die Fischereirechtsinhaber, Fischereiberechtigten oder Fischereipächter auf der zentralen Webseite www.nrw-angelt.de erfolgen. Auf der genannten Webseite werden nach der Registrierung alle teilnehmenden Gewässer veröffentlicht.
  • Fischereischeininhaber müssen sich vor der gemeinsamen Ausübung der Fischerei mit einer Person ohne abgelegte Fischerprüfung auf www.nrw-angelt.de informieren, ob das entsprechende Gewässer zum Zeitpunkt des Eventstarts auf der Webseite aufgeführt ist. 
  • Die Ausübung der Fischerei durch eine Person, die keine staatliche Fischerprüfung absolviert hat, darf ausschließlich im Rahmen des Erlaubnisscheinumfangs des begleitenden Fischereischeininhabers und mit maximal einer Handangel (Angelrute) erfolgen.
  • Personen ohne abgelegte Fischerprüfung stehen während der Fischereiausübung unter unmittelbarer Aufsicht und Einwirkung eines volljährigen Fischereischeininhabers, der für die Einhaltung der geltenden Vorschriften verantwortlich ist.
  • Tierschutzrelevante Vorgänge wie die Auswahl des Angelgerätes sowie das Betäuben, Töten und Abhaken der gefangenen Fische sind ausschließlich vom Fischereischeininhaber durchzuführen.
  • Personen, die keine staatliche Fischerprüfung abgelegt haben, dürfen kein eigenes oder mitgebrachtes Fischereigerät verwenden.
  • Inhaber eines gültigen Fischereischeins dürfen maximal zwei Personen ohne abgelegte Fischerprüfung zur selben Zeit bei der Fischereiausübung betreuen.